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Sporthallen- Feuerschutztüren T30-RS
Immer öfter müssen auch Sporthallentüren als Feuerschutzabschlüsse T30 bzw. T30-RS ausgeführt werden. HERKULES-Feuerschutzabschlüsse verfügen, wie alle brandschutztechnisch einwandfreien und sicheren Produkte, über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung.
Alle Besonderheiten einer Sporthallentür, wie den Wandvorbau, die hallenseitige punktelastische oder flächenelastische Prallwandverkleidung, die Turnhallen-Muscheldrücker und den sporthallenseitig flächenbündigen Einbau in die bauseitige Prallwandkonstruktion werden von der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung der HERKULES-Türen abgedeckt.
Weitere Informationen als PDF-Download:
- Wissenswertes zu Sporthallen- Feuerschutz-abschlüssen
- Technische Vorbemerkungen
- Leistungsbeschreibung
- Zeichnungen: Ansicht T30-2-RS & Ansicht T30-1-RS
- Zeichnungen: Grundriss & Höhenschnitt
- Beispiele für Lichtausschnitte
- Beispiele für Feuerschutztür-Zulagepositionen
- Beispiele für Tor- und Türverkleidungen